KV ist die Kassenärztliche Vereinigung bei der eine ärztliche Niederlassung beantragt und zugelassen wird.
Ein niedergelassener Arzt oder Therapeut kann ale Patienten behandeln, d.h. alle Kassen bezahlen die Behandlung. Ausgenommen sind private Versicherungen die genau diese Art der Behandlung im Vertrag ausgeschlossen haben. Für Privatversicherte bedeutet das, dass sie und/oder der Therapeut bei der Versicherung mit einem Gutachten eine Behandlung beantragen muss.